Logopädische Therapie wird dann benötigt, wenn eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörstörung bei Kindern oder Erwachsenen jeden Alters vorliegt. Die Therapie wird von ausgebildeten und staatlich anerkannten LogopädInnen durchgeführt.
Oft kommt der Vorschlag zur Logopädie vom behandelnden Arzt. Die Initiative zur Therapie kann jedoch auch selbst ergriffen werden, wenn das Gefühl besteht, Logopädie zu benötigen. Es sollte dann ein Arzt aufgesucht werden, denn vor Therapiebeginn wird eine Verordnung (ein Rezept) für die Behandlung benötigt. Diese können u.a. folgende Ärzte ausstellen:
• Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
• Kinderärzte
• Kinder- und Jugendpsychiater
• Hausärzte
• Allgemeinmediziner
• Neurologen
• Internisten
• Phoniater
• Kieferorthopäden
Die Kosten für logopädische Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung geschieht über das vom Arzt ausgestellte Rezept. Erwachsene Patienten (ab dem 18. Lebensjahr) müssen einen Eigenanteil von 10% zuzüglich 10 EUR Rezeptgebühr je Verordnung entrichten.
Die Behandlung findet in der Regel ein bis zweimal in der Woche, meist in der Einzel- ,und manchmal auch in der Gruppentherapie, statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Die Behandlungszeit in der Einzeltherapie beträgt 45 Minuten. Die Therapien finden in der Praxis oder, bei Bedarf, als Hausbesuch statt.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen Sie uns einfach an.
Wir sind Mitglied im deutschen Bundesverband für Logopädie und stehen für Qualität bei der Arbeit!